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HILFREICHES.
Finanzielle Hilfe, Fördermittel

 

Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer) im Rahmen des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“

Auszug aus der Richtlinie des BMBF, Neufassung vom 2. Dezember 2010

Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer) im Rahmen des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“

Die wirtschaftliche Verwertung neuer Forschungsergebnisse über die Gründung von Unternehmen gilt als besonders anspruchsvolle und effektive Form des Wissens- und Technologietransfers durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bisher zeigt sich jedoch immer wieder, dass Technologien aus der akademischen Forschung nicht in die Anwendung überführt werden, weil dies aufwändige und risikoreiche Entwicklungsarbeiten erfordert.

Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Forschungsergebnisse, die das Potential besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu werden, zunächst in der wissenschaftlichen Einrichtung – einer Hochschule oder Forschungseinrichtung – soweit weiterentwickelt werden, dass die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sichergestellt ist und eine Gründung erfolgen kann. Vorzugsweise handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten wie z.B. die Energie-, Umwelt-, Bio- und optische Technologie, die Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik sowie Teile der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die aus EXIST-Forschungstransfer hervorgehenden Gründungen sollen nach Abschluss der Förderung in der wissenschaftlichen Einrichtung und der Anschubförderung als Unternehmen in der Lage sein, externe Finanzierungsmittel zum forcierten Unternehmensauf-bau und Markteintritt – etwa durch den High-Tech Gründerfonds – einzuwerben. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden dabei bedarfsgerecht für die Gründung eines technologieorientierten Unternehmens qualifiziert und betreut.

Mit EXIST-Forschungstransfer ergänzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben. Damit soll ein nennenswerter Beitrag zur Steigerung der Zahl der wissensbasierten Gründungen in Bereichen der Hoch- und Spitzentechnologie geleistet werden.

Die Förderung umfasst folgende Förderphasen:

Vorgründungsphase (Förderphase I): Projektförderung der Entwicklungsarbeiten
In Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.

Gründungsphase (Förderphase II): Unternehmensförderung
Gegenstand der Förderung während der Gründungsphase sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Für die Förderphase I sind antragsberechtigt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die die genannten Forscherteams beschäftigen.

Die Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetz-werk) eingebunden sein.

Antragsberechtigt für die Förderphase II sind ausschließlich kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland, welche die Kriterien der EU-Kommission für Kleinstunternehmen zum Zeitpunkt der Bewilligung erfüllen und die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi seinen Projektträger Jülich (PtJ), Außenstelle Berlin beauftragt.

Die Einreichung von Projektskizzen ist zum 31. Dezember und zum 30. Juni eines Kalenderjahrs möglich.

Quelle: BMWi

Die vollständige Bekanntmachung vom 02.12.2010 mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen (pdf).
 

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