Richtlinien zur Förderung "e:Bio - Innovationswettbewerb Systembiologie"
Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF vom 17. Dezember 2010
21.01.2011 - 02.05.2011
Mit dem e:Bio - Innovationswettbewerb soll durch die Unterstützung des systembiologischen Forschungsansatzes ein Innovationsschub eingeleitet und ein Beitrag zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme geleistet werden. Er ist Teil der BMBF-Rahmenprogramme "Gesundheitsforschung" und "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und wird vier Module unter einem Dach vereinen: Den Ideenwettbewerb national (Modul I), Transfer (Modul II), Nachwuchsförderung (Modul III) und den Ideenwettbewerb international (Modul IV) mit folgender Zielstellung:
- Die Führungsposition Deutschlands im internationalen Kontext ist nachhaltig zu stärken:
- Exzellente Wissenschaft muss weiter ausgebaut werden (z. B. international kompetitive Spitzenforschung, neue Technologien etablieren),
- Infrastrukturen sind nachhaltig zu stärken (z. B. Ausbildung, Nachwuchsförderung, Transferstrukturen, Datenmanagement),
- Hemmnisse für die Forschung sind abzubauen (z. B. Kommunikation verschiedener Disziplinen, Institutionen übergreifende Zusammenarbeit).
- Mittelfristig soll Systembiologie flächendeckend etabliert sein und als "Standardmethode" der Wissenschaft zur Verfügung stehen.
- Forschungsbereiche mit hohem Anwendungspotential sollen in der Breite an den Forschungsansatz der Systembiologie herangeführt werden, um den Transfer zu innovativen Produkten und Dienstleistungen zu beschleunigen.
Die vorliegende Bekanntmachung gilt für die Module I "Ideenwettbewerb national", II "Transfer" und III "Nachwuchs". Die Veröffentlichung der Bekanntmachung zu Modul IV "Ideenwettbewerb international" ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Bedingung für die Teilnahme am "e:Bio - Innovationswettbewerb Systembiologie" ist ein klarer Bezug der eingereichten Projektideen zum systembiologischen Ansatz nach folgender Definition:
"Der Forschungsansatz der Systembiologie zeichnet sich aus durch die arbeitsteilige Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, von den Ingenieurwissenschaften, der Informatik, Mathematik zur Chemie, Biologie und Medizin. Kern der systembiologischen Herangehensweise ist ein iterativer Prozess zwischen Laborexperiment und mathematischer Modellierung im Computer. Aufbauend auf großen Mengen quantitativer Daten werden mit Hilfe von Algorithmen Modelle erstellt, die es erlauben, Vorhersagen über das Verhalten komplexer biologischer Systeme zu machen mit dem Ziel eines Gesamtverständnisses des Systems."
Zum Modul I können Einzelprojekte und Verbundprojekte vorgelegt werden. Der Ideenwettbewerb wird einmalig durchgeführt, mit einer Einreichungsfrist bis 02. Mai 2011.
Im Modul II werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen je nach Projektausrichtung ein bis mehrere Unternehmen oder klinische Partner mit akademischen Gruppen gemeinsam an interdisziplinären Projekten zusammenarbeiten. Das Modul "Transfer" wird über drei Jahre ausgeschrieben. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Alle bis zum jährlichen Stichtag 02. Mai 2011, 2012 und 2013 eingegangenen Anträge werden in die Bewertung einbezogen.
Nachwuchsgruppen (Modul III) werden in der Regel als Einzelvorhaben über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert. Das Modul "Nachwuchs" wird über drei Jahre ausgeschrieben. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Alle bis zum jährlichen Stichtag 02. Mai 2011, 2012 und 2013 eingegangenen Anträge werden in die Bewertung einbezogen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Jülich (PtJ-BIO) Geschäftsbereich Biologie beauftragt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Quelle: BMBF
Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.

